1. Name und Sitz
Der Verein führt den Namen "Leichtathletik-Club 92 Bad Salzuflen e.V.“.
Die Vereinsfarben sind blau und rot.
Der Verein ist beim Amtsgericht Lemgo im Vereinsregister eingetragen.
Sitz des Vereins ist Bad Salzuflen.
2. Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Leichtathletik.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung sportlicher Übungen
und Leistungen im Rahmen der Leichtathletik.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
3. Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
4. Eintritt der Mitglieder
Mitglied kann jede natürliche Person werden.
Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich an den Vorstand.
Über Aufnahme oder Ablehnung entscheidet der Vorstand.
5. Austritt der Mitglieder
Der Austritt eines Mitgliedes ist zum Jahresende möglich. Die Kündigung muss dem
Vorstand bis zum 30.09. schriftlich mit Originalunterschrift mitgeteilt werden. Eine
Kündigung in elektronischer Form (e-mail o.ä.) ist nicht wirksam.
6. Ausschluss eines Mitgliedes
Ein Mitglied kann auf Antrag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung nach vorheriger
Anhörung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich den Interessen des
Vereins zuwidergehandelt hat oder seiner Beitragspflicht nicht nachkommt.
Der Ausschluss kann auch verfügt werden, wenn das Mitglied der Anhörung nicht
nachkommt.
7. Mitgliedsbeitrag
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
8. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind
a) der Vorstand und
b) die Mitgliederversammlung
9. Zusammensetzung, Wahl und Kompetenzen des Vorstandes
Der Vorstand besteht aus
1. einem Vorsitzenden (m/w)
2. einem stellvertretenden Vorsitzenden (m/w)
3. einem Schriftführer (m/w)
4. einem Kassenwart (m/w)
5. einem Sportwart (m/w)
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt.
In geraden Jahren werden der erste Vorsitzende (m/w) und der Schriftführer (m/w), in
ungeraden Jahren der stellvertretende Vorsitzende (m/w), der Kassenwart (m/w) und der
Sportwart (m/w) gewählt.
Die Dauer der jeweiligen Wahlperiode beträgt 2 Jahre.
Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Wahl im Amt.
Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes kann der Vorstand für den Rest der
Amtsperiode ein Ersatzmitglied auch für den Vorsitzenden (m/w) bzw. seinen Stellvertreter
(m/w) bestimmen.
Eine, von den oben festgelegten Wahlterminen abweichende Wahl, erfolgt nur für die Dauer
bis zur nächsten regulären Wahl.
Der Vorstand kann Ordnungen aufstellen und beschließen.
Der Vorstand kann, den einzelnen Vorstandsmitgliedern zugeordnet, Beiräte einrichten. Die
Mitglieder der Beiräte werden durch den Vorstand berufen.
Die Beiräte sind nicht Vorstand im Sinne Punkt 8 a) der Satzung. Die Beiratsmitglieder
haben beratende und unterstützende Funktionen. Sie sind nicht stimmberechtigt.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind nur der Vorsitzende (m/w) und der stellvertretende
Vorsitzende (m/w).
Beide sind allein vertretungsberechtigt.
Kredite dürfen jedoch nicht aufgenommen werden.
Im Innenverhältnis gilt, dass der stellvertretende Vorsitzende (m/w) nur bei Verhinderung des
Vorsitzenden (m/w) tätig werden soll.
10. Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet als Jahreshauptversammlung alljährlich statt.
Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Einhaltung einer 2-Wochen-Frist
schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden (m/w), ersatzweise von einem anderen
Vorstandsmitglied geleitet.
Der Vorstand erteilt in der Jahreshauptversammlung einen Rechenschafts- und
Kassenbericht.
Beschlussfassungen erfolgen grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen
gültigen Ja- oder Nein- Stimmen.
Abstimmungen, Beschlussfassungen und Wahlen erfolgen durch Handzeichen.
Wahlen erfolgen auf Verlangen auch nur eines einzigen Stimmberechtigten (m/w) geheim.
Stimmberechtigt ist jedes voll geschäftsfähige Mitglied.
Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Bei Wahlen erfolgt bei Stimmengleichheit ein weiterer Wahlgang.
Beschlüsse über Satzungsänderungen oder über die Auflösung des Vereins benötigen eine
Mehrheit von mindestens 3/4 der abgegebenen Stimmen.
Die Mitgliederversammlung wählt 2 Kassenprüfer (m/w), die nicht dem Vorstand angehören
dürfen, für zwei Jahre. In jedem Jahr ist mindestens ein neuer Kassenprüfer (m/w) zu
wählen.
11. Außerordentliche Mitgliederversammlung
Der Vorstand ist verpflichtet, auf schriftlichen und begründeten Antrag ¼ der stimmberechtigten
Mitglieder eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
Im übrigen gelten die einschlägigen Regelungen Punkt 10 Mitgliederversammlung.
12. Niederschriften
Von den Organen des Vereins sind über Beschlüsse Niederschriften anzufertigen.
Diese sind vom Schriftführer (m/w) und vom Versammlungsleiter (m/w) zu unterzeichnen.
Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, die Niederschriften einzusehen.
13. Mitgliedschaft in Verbänden
Der Verein ist ordentliches Mitglied im FLVW und im Stadtsportverband Bad Salzuflen.
Der Verein und jedes Mitglied unterwirft sich den Satzungen, Ordnungen und
Durchführungsbestimmungen des DLV, WLV und FLVW.
14. Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins erfolgt die Liquidation durch mindestens 3 Mitglieder des
Vorstandes.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen
des Vereins dem Stadtsportverband Bad Salzuflen, ersatzweise dessen Rechtsnachfolger
zu, mit der Zweckbestimmung, dass dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich zur
Förderung der Leichtathletik verwendet wird.
15. Inkrafttreten der Satzung
Vorstehende Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 29.01.2013 genehmigt.
Die Satzung tritt mit dem Tage der Eintragung in das Vereinsregister 18.04.2013 in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten sind die früheren Satzungen erloschen.